Aktuell
Herzlich Willkommen auf der Webpräsenz von JAZZ RLP -dem Landesverband für Jazz in Rheinland-Pfalz.
Schauen Sie sich um und melden Sie uns gerne zurück, was Ihnen gefällt und was eher nicht - künftig wird die Seite so aufgebaut sein, dass Veranstalter*innen und Künstler*innen gleichermaßen redaktionell mitarbeiten können und hierdurch nach und nach eine Vielzahl an Informationen über die rheinland-pfälzische Jazz-Szene abgerufen werden kann.
Wenn Sie selbst Veranstalter*in sind oder eine Spielstätte betreiben, in der Jazzkonzerte stattfinden, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen um Ihre Spielstätte, Konzertreihe, o.ä. mit einem Profil öffentlich auf dieser Homepage sichtbar zu machen. Konzerte und Veranstaltungen können in einem öffentlich sichtbaren Kalender hinterlegt werden.
AKTUELLES
Fristverlängerung Bewerbung Newcomer-Jazzpreis
Wir sind begeistert über die Vielzahl an Einsendungen für den Newcomer Jazzpreis Rheinland-Pfalz, die uns in den letzten Tagen erreicht haben. In Rücksprache mit dem MFFKI RLP haben wir uns dazu entschieden, die Einsendefrist jedoch noch mal bis einschließlich kommenden Sonntag, dem 01.09. 2024, zu verlängern. Zögert nicht und schickt uns Eure Bewerbung an post@jazz-rlp.com; die Teilnahmebedingungen finden Ihr auf unserer Website.
Rheinland-Pfalz schreibt erstmals Newcomer-Jazzpreis aus
Das Kulturministerium schreibt in Kooperation mit dem Landesverband Jazz RLP e.V. und der Jazzabteilung der Hochschule für Musik Mainz erstmals den mit 5.000 Euro dotierten Newcomer-Jazzpreis Rheinland-Pfalz aus. Dieser ist als Ergänzung zum renommierten SWR Jazzpreis gedacht und setzt einen neuen Akzent in der Jazzförderung im Land.
Kulturministerin Katharina Binz unterstreicht die Bedeutung des neuen Preises: „Mit dem Newcomer-Jazzpreis setzt Rheinland-Pfalz ein weiteres Zeichen für die Förderung des Jazz im Land. Mit dem Preis werden Musikerinnen und Musiker sowie Spielstätten in Rheinland-Pfalz gleichermaßen unterstützt. Neben dem vielfältigen Engagement des Landes für diese Musiksparte erhält die Jazzszene mit dem Newcomer-Jazzpreis ein weiteres Mittel zur Nachwuchs- und Talentförderung."
Der Newcomer-Jazzpreis ist mit 5.000 € dotiert. Darüber hinaus erhält die Preisträgerin, der Preisträger oder das Preisträgerensemble eine Tournee mit bis zu drei Club-Konzerten, die pro Auftritt mit einem Gagenzuschuss von 1.500 € unterstützt werden.
Die Preisverleihung findet am 19. September 2024 im Kulturclub „schon schön“ in Mainz statt. Die zusätzlichen Konzerte sind für den 10. Oktober 2024 in der TUFA Trier, den 22. Oktober 2024 im Café Hahn Koblenz und am 5. Dezember 2024 im GLEIS 4 in Frankenthal geplant. Auf den Newcomer-Jazzpreis können sich bis zum 25. August 2024 sowohl einzelne Musikerinnen und Musiker als auch Ensembles bewerben, die nachweislich einen Bezug zu Rheinland-Pfalz haben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 30 Jahre sein, bei Ensembles gilt das Durchschnittsalter. Die Kriterien für die Auswahl potenzieller Preisträgerinnen und Preisträger sind künstlerische Qualität und Originalität.
Aussschreibung:
Ausschreibung Newcomer-Jazzpreis Rheinland-Pfalz 2024
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt in Kooperation mit dem Landesverband „Jazz RLP e.V.“ und der Jazzabteilung der Hochschule für Musik Mainz im Jahre 2024 erstmals einen Newcomer- Jazzpreis Rheinland-Pfalz.
Der Newcomer-Jazzpreis ist mit 5.000 € dotiert. Darüber hinaus erhält die/der Preisträger:in bzw. das Preisträgerensemble eine Tournee mit bis zu 3 Club-Konzerten, die pro Auftritt mit einem Gagenzuschuss von 1.500 € unterstützt werden. Die Preisverleihung findet statt am 19. September 2024 im Kulturclub „schon schön“ in Mainz statt, die Tour-Konzerte sind für den 10. Oktober 2024 in der TUFA Trier, den 22. Oktober 2022 im Café Hahn Koblenz und am 5. Dezember 2024 im GLEIS 4 in Frankenthal geplant.
Teilnahmeberechtigt sind Einzel-Musiker:innen bzw. Ensembles, die nachweislich einen Rheinland-Pfalz Bezug haben, indem sie
a) in Rheinland-Pfalz geboren sind und/oder b) in Rheinland-Pfalz wohnen und/oder
c) vornehmlich in Rheinland-Pfalz wirken.
Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 30 Jahre sein (bei Ensembles gilt das Durchschnittsalter), Kriterien für die Auswahl potentieller Preisträger:innen sind vor allem künstlerische Qualität und Originalität.
Bewerbungen sind nur digital möglich, bitte bis zum 25. August 2024 an die Adresse post@jazz-rlp.com mit folgenden Unterlagen und gebündelt in einer einzigen PDF zu übersenden:
Name, Instrument, Anschrift, Telefonnummer, Lebenslauf, Foto
bei Ensembles: genaue Besetzung und Presseinfo
Darstellung des Rheinland-Pfalz-Bezugs
Bestätigung der terminlichen Verfügbarkeit zu Preisverleihung (19.09.2024) und Mitwirkungspflicht bei den drei Anschlusskonzerten
2-3 Links zu Audios und/oder Videos
Der Eingang der Bewerbung wird innerhalb von 2 Werktagen bestätigt.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury unter Beteiligung des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Rheinland-Pfalz, des Landesverbandes „Jazz RLP“ und der Jazzabteilung der Hochschule für Musik Mainz. Ergänzend zur Ausschreibung kann die Fachjury auch eigene Vorschläge für potentielle Preisträger:innen einbringen. Beraten wird dann über die Gesamtheit aller eingegangenen Bewerbungen und der ergänzenden Vorschläge. Die Entscheidungen der Jury wird bis zum 1. September 2024 den Bewerbenden bekannt gegeben.
Hintergrund zur aktuellen Entwicklung des Jazz in Rheinland-Pfalz
Mit JAZZ RLP, dem 2019 gegründeten Verband für Jazz in RLP und der Hochschule für Musik Mainz stehen dem Land zwei starke Partner für die Umsetzung des neuen Jazzpreises zur Seite.
Grundlegende Ziele des Verbands JAZZ RLP sind sowohl die Förderung der Jazzszene im Bundesland in der ganzen stilistischen Breite als auch die Vernetzung von Musiker*innen, Veranstalter*innen, Spielstätten, Institutionen, und Bildungsträgern. Darüber hinaus
fungiert der Landesverband als offizielle Interessenvertretung der Jazzszene gegenüber
dem Land Rheinland-Pfalz, spiegelt den zuständigen Stellen und Institutionen die jeweils aktuellen Lebenswirklichkeiten, Herausforderungen und Problemstellungen, berät und setzt sich für Hilfen und Lösungen ein.
Die Abteilung für Jazz und Populäre Musik der HfM Mainz hat sich zu einer gefragten Ausbildungsstätte für junge Jazzmusiker*innen wie auch Jazzpädagog*innen in Deutschland entwickelt. International renommierte Dozierende, ein zeitgemäßes, vielschichtiges, auf den aktuellen Musikmarkt ausgerichtetes Curriculum und nicht zuletzt der Standort Mainz sorgen für hohe, stetig wachsende Bewerberzahlen. Mit dem 2020 ins Leben gerufenen Jazz Campus Mainz ist ein internationales, künstlerisches Coachingprogramm auf höchstem Niveau entstanden. Es ist der Hochschule für Musik (HfM) der Gutenberg-Universität Mainz angegliedert.
Die Einführung des neuen Jazzpreises markiert einen bedeutenden Meilenstein für die Jazzförderung in Rheinland-Pfalz und bekräftigt das Engagement des Landes für die Unterstützung und Entwicklung der Jazzszene. Dieser Preis wird zweifellos dazu beitragen, das Bewusstsein für die vielfältigen künstlerischen Leistungen im Bereich des Jazz zu stärken und talentierte Musiker*innen zu ermutigen, ihr Können in RLP und von RLP aus weiter zu entfalten.
Neue Termine 2024
25.01.2024, 20:30 Uhr: Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung 2023 für das Geschäftsjahr 2022, mit Neuwahlen des Vorstands und der Kassenrevisor:innen (verschobener Termin vom 15.11.2023)
JAZZ RLP Auftrittsförderung 2023
Ziel
Endlich geht’s los: Zur Förderung der rheinland-pfälzischen Jazz-Szene, sollen in einem ersten Testlauf bis zu 10 Auftrittsförderungen im Zeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 vergeben werden.
Warum? Wir sind davon überzeugt, dass sich unsere lebendige und qualitative Jazzszene sich durch weiteren Auftrittsmöglichkeiten und einer besseren Vergütung weiterentwickeln kann. Das gilt besonders für talentierte Nachwuchsbands und Einzelkünstler*innen der rheinland-pfälzischen Jazzszene .
Die Auftrittsförderung soll ein Instrument zur nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Jazzszene, insbesondere innerhalb des Landes, sein. Hierdurch profitieren nicht nur die auftretenden Bands, sondern auch die Veranstalter, ganz gleich ob Club oder Festival.
Förderfähig sind aber auch Auftritte rheinland-pfälzischer Bands und Einzelmusiker*innen im nationalen und internationalen Bereich.
Bewerbungsvoraussetzung
- Antragsteller*innen können Bands oder Einzelkünstler*innen sein, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen.
- Die Band bzw. die Einzelkünstlerin/der Einzelkünstler muss über ein kreatives und musikalisches Potential verfügen und eigene Kompositionen live präsentieren.
- Der zu fördernde Auftritt darf nicht kürzer als 30 Minuten sein und muss in der Öffentlichkeit stattfinden.
- Ein schriftlicher Nachweis des Veranstalters (Vertrag oder Vereinbarung mit Club oder Festival) ist erforderlich. Darin müssen Ort, Datum und die Auftrittsdetails (Gage/ Deal/ weitere Bands etc.) benannt sein.
- Die Auftrittsförderung adressiert insbesondere den musikalischen Nachwuchs. Junge Musiker*innen und Newcomerbands des Landes RLP werden von der Jury besonders berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt über eine von JAZZ RLP berufene Fachjury.
Die Antragsfrist für den Zeitraum Oktober 2023 bis Februar 2024 wurde bis 15.10.2023 verlängert. Unmittelbar nach der Jurysitzung werden die ausgewählten Fördernehmer*innen über die nächsten Schritte informiert.
Die Bewerbung für die Auftrittsförderung erfolgt ausschließlich über das entsprechende Antragsformular und per Mail an post@jazz-rlp.com
Mitglieder des Vorstands JAZZ RLP sind von der Fördermaßnahme ausgeschlossen.
Förderverfahren & Förderbedingungen
Förderfähig sind Einzelauftritte in RLP mit bis zu 250 € Zuschuss. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Gage oder einen Gagenersatz.
Die Fördernehmer*innen sind dazu verpflichtet, auf die Förderung durch JAZZ RLP in geeigneter Form hinzuweisen. Dies geschieht – wenn möglich – durch Abdruck des JAZZ RLP Logos auf den Werbemitteln für die Veranstaltung und/oder durch entsprechende Nennung von JAZZ RLP auf social media Beiträgen der Band bzw. der Künstlerin/des Künstlers (Facebook, Instagram etc.).